Marktgemeinde Halbenrain

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Über Marktgemeinde Halbenrain

Die Marktgemeinde Halbenrain liegt im südöstlichen Teil der Steiermark und gehört zum politischen Bezirk Südoststeiermark. In den 8 Katastralgemeinden leben rund zweitausend Einwohner in über 700 Häusern.

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter 03476/2205 oder gde@halbenrain.gv.at

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Marktgemeinde Halbenrain
Halbenrain 220
8492 Halbenrain
Tel: 03476/2005
Fax: 03476/2205 - 6
gde(at)halbenrain.gv.at
https://www.halbenrain.gv.at/

Mitarbeiter: 10
Schnuppern möglich
Praktikum möglich

Pluspunkte

moderne, funktionale Arbeitsplätze
moderne, funktionale Arbeitsplätze
Klimatisierte Räumlichkeiten
Klimatisierte Räumlichkeiten
Barrierefreiheit
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Mitarbeiter-Parkplätze
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Bürgermeister Ing. Dietmar Tschiggerl

Mein Ansprechpartner

Bürgermeister Ing. Dietmar Tschiggerl
Halbenrain 220
8492 Halbenrain
Tel: 03476/2205 - 26
Mobil: 0676/7384000
dietmar.tschiggerl(at)halbenrain.gv.at

Die erste urkundliche Nennung von Halbenrain erfolgte am 26. April 1244, als Friedrich II, der Streitbare seinem Landschreiber Witigo und dessen Bruder Rüdiger castrum Halbenrain als Lehen verlieh. Die genaue geschichtliche Herkunft des Namens "Haldenrain" bzw. des späteren Namens "Halbenrain" ist nicht bekannt, jedoch dürfte sich der Name vom althochdeutschen Wort "hald" (Abhang, geneigt) und vom "Rain" (Begrenzung, Bodenerhebung) herleiten. Es folgten verschiedene Adelsgeschlechter, die die Burg Haldenrain in Lehensbesitz hatten.

Am 1. April 1724 kaufte Georg Christoph Graf Stürgkh von Graf Halthann die Herrschaft Halbenrain. Sie verblieb bis zum Jahre 1980, als ein Großteil der Besitzungen verkauft wurden,  im Geschlecht der Grafen Stürgkh. Das Schloss Halbenrain wurde vom Land Steiermark erworben und beherbergt nun die Fachschule für Land- u Ernährungswirtschaft Halbenrain  -St. Martin.

Das Wappen der Marktgemeinde Halbenrain:  

In Schwarz ein springender silberner Hirsch über einem aus dem Schildfuß wachsenden rautenförmig geflochtenen silbernen Dornenzaun - wird so beschrieben:  
Wenn der Hirsch, Zeichen steter Erneuerung und damit des ewigen Lebens über den Zaun, Zeichen der Abwehr, springt, setzt er sich über das Irdische hinweg, wird er Sinnzeichen des Unvergänglichen. 

Das Recht zur Führung des Wappens wurde der Marktgemeinde Halbenrain mit Wirkung vom 01. August 1981 verliehen